Bekanntmachung der Sächischen Tierseuchenkasse - Artikel vom: 04.01.2012
Aufforderung zur Mitteilung
Sehr geehrte Tierbesitzer,
bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rinder, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und zur Beitragszahlung bei der Sächischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlungen für ihren Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme am Tiergesundheitsprogramm.
Bitte melden Sie ihren Tierbestand zum Stichtag 01. Januar bei der Sächsichen Tierseuchenkasse an.
Informieren Sie sich zur Meldung, Beitragszahlungen und zu den Leistungen der Tierseuchenkasse unter www.tsk-sachsen.de oder unter 0351 80 60 80.
Ihre Sächsische Tierseuchenkasse