Bekanntmachung
Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2026 gestartet
Seit Anfang 2026 erfolgt im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - die Durchführung des jährlichen Mikrozensus. Diese "kleine Volkszählung" ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht.
Ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) wird dazu jährlich von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung und Quellen des Lebensunterhaltes befragt.
Im Mikrozensus sind zudem international abgestimmte Fragen integriert. Dies ermöglicht z.B. die Arbeitsmarktbeteiligung sowie Einkommen- und Lebensbedingungen der Menschen in Europa zu vergleichen.
Für den Mikrozensus werden in der Regel eines mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens Gebäude ausgewählt. Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte als Telefoninterview, die zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Ferner besteht die Möglichkeit, den Mikrozensusfragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen.
Weitere Informationen zum Mikrozensus , Erklär-Videos in verschiedenen Sprachen und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.statistik.sachsen.de bzw. www.mikrozensus.de zu finden.