Haushaltssatzung 2025

Gemäß § 76 SächsGemO in der derzeit gültigen Fassung erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Hochkirch in der Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 20.05.2025 in der Gemeindeverwaltung Hochkirch, Karl-Marx-Straße 16-17, 02627 Hochkirch.

Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 30.05.2025 schriftlich oder zur Niederschrift gegen den Entwurf Einwendungen erheben.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Gemeinderat Hochkirch in seiner öffentlichen Sitzung am 03.06.2025.

Haushaltssatzung 2025

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