Grund- und Hundesteuer 2022
Grund- und Gewerbesteuer
Die aktuellen Hebesätze der Realsteuern gelten seit dem 01.01.2013 und lauten wie folgt:
- Grundsteuer A 300 v. H
- Grundsteuer B 400 v. H.
- Gewerbesteuer 390 v. H.
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt
- für den ersten Hund 30,00 €
- für jeden weiteren Hund 60,00 €
Der Steuersatz für gefährliche Hunde beträgt
- für den ersten Hund 100,00 €
- für jeden weiteren Hund 200,00 €
Zahltermine
Die Grund- und Hundesteuer ist auch 2022 wieder an folgenden Terminen fällig.
15.02.2022 1. Rate der Grundsteuer für Quartalszahler sowie
Gesamtbetrag der Hundesteuer
15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer für Quartalszahler
01.07.2022 Gesamtbetrag der Grundsteuer für Jahreszahler
15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer für Quartalszahler
15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer für Quartalszahler
Hinweis
Es bedarf zwingend einer Mitteilung an die Gemeinde, wenn sich die Bankverbindung z.B. aufgrund von Bankenfusionen geändert hat.
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier