unterer Randbereich 10 mm 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Landratsamt Bautzen 
       
Umwelt- und Forstamt 
       
Macherstraße 55 
       
01917 Kamenz 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung gereinigter Abwässer aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer 
      
 
       
      
      
      
        für die Neuerteilung eines Wasserrechts 
      
 
       
      
      
      
        für die Verlängerung/Änderung eines gültigen Wasserrechts für eine vorhandene Gewässerbenutzung 
      
 
       
      
      
      
        bestehende Erlaubnis - Reg. Nr. 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        die Gemeinde/Stadt/den Abwasserzweckverband 
      
 
       
      
      
      
      
      
        2. Standort der Kläranlage 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        (gemäß § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 4, sowie § 57 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 52 SächsWG) 
      
 
       
      
      
      
        Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung des Auslaufbauwerks am Gewässer 
      
 
       
      
      
      
        (gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 Abs. 1 SächsWG) 
      
 
       
      
      
      
        Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. 
       
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        sowie bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        (an die Kläranlage angeschlossene Grundstücke) 
      
 
       
      
      
      
        © Landratsamt Bautzen 04/2020 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Anfall gewerblichen 
       
Abwassers 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
     
     
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        unterer Randbereich 10 mm 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Mehrkammergrube nach DIN 4261 - 1 
      
 
       
      
      
      
        (Als Dauerlösung unzulässig) 
      
 
       
      
      
      
        Vollbiologische Kleinkläranlage 
       
nach DIN EN 12566-3 
      
 
       
      
      
      
        Bepflanzter Bodenfilter nach DWA - A 262 
       
(Pflanzenkläranlage) 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        6. Wasserversorgung - Anschluss an 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Abstand zu bestehenden Brunnenanlagen 
      
 
       
      
      
      
        Einzelbrunnen (Trink-/Brauchwasser)* 
      
 
       
      
      
      
        Zentrale Wasserversorgung 
      
 
       
      
      
      
        Höchstmöglicher Grundwasserstand 
      
 
       
      
      
      
        m unter Gelände (eventuell Gutachten) 
      
 
       
      
      
      
      
      
        *Unzutreffendes bitte streichen 
      
 
       
      
      
      
        8. Bodenart bei beantragter Versickerung 
      
 
       
      
      
      
      
      
        sandig/kiesiger Lehm/Ton 
       
(geeignet) 
      
 
       
      
      
      
        bindiger Boden 
       
(ungeeignet) 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Das gereinigte Abwasser wird eingeleitet in 
      
 
       
      
      
      
      
      
        flächenhafte Untergrundversickerung 
      
 
       
      
      
      
        Name des benutzten Gewässers 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Lage der Abwassereinleitung 
      
 
       
      
      
      
        Eigentümer des Grundstücks an 
       
der Einleitstelle ins Gewässer 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        einen verrohrten Wasserlauf 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        © Landratsamt Bautzen 04/2020 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
     
     
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        unterer Randbereich 10 mm 
      
 
       
      
      
      
      
      
        9. Folgende Unterlagen sind beizufügen 
      
 
       
      
      
      
        10. Für die Richtigkeit der Angaben 
      
 
       
      
      
      
      
      
        12. Stellungnahme des Abwasserbeseitigungspflichtigen 
      
 
       
      
      
      
        Erklärung des Abwasserbeseitigungspflichtigen (Abwasserzweckverband, Gemeinde, Stadt) zum Anschluss- und Benutzungszwang. (siehe Punkt 12) 
      
 
       
      
      
      
        Stellungnahme des Gewässerunterhaltungspflichtigen zur Gewässerbenutzung bei Direkteinleitung in ein 
       
oberirdisches Gewässer. (siehe Punkt 11) 
      
 
       
      
      
      
        Dokumentation zur Abwasserbehandlungsanlage.(Erläuterungen zum Umfang: siehe Merkblatt) 
      
 
       
      
      
      
        Amtlicher Lageplan mit eingetragenen Brunnen sowie der aktuellen und geplanten Bebauung im Umkreis von 
       
50 m von den Abwasseranlagen mit Kennzeichnung des Leitungsverlaufes und Darstellung der Untergrund- versickerung bzw. des Einleitpunktes ins Gewässer. 
      
 
       
      
      
      
        Zustimmung der Eigentümer in Anspruch genommener Grundstücke, sofern diese nicht Eigentum des Antragstellers sind. 
      
 
       
      
      
      
        Planer (Datum, Stempel, Unterschrift) 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Abwasserbeseitigung entspricht dem aktuellen ABK 
      
 
       
      
      
      
        Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen werden bestätigt. 
      
 
       
      
      
      
        11. Stellungnahme des Gewässerunterhaltungspflichtigen 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        (bei Bedarf können weitere Unterlagen erforderlich sein) 
      
 
       
      
      
      
        Wartungsprotokolle und Abwasseranalysen bei Verlängerungsanträgen und bestehenden Anlagen. 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen. 
      
 
       
      
      
      
      
      
        © Landratsamt Bautzen 04/2020 
      
 
       
      
      
      
        Antragstellers (Datum, Unterschrift) 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
     
     
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Einleitung von behandeltem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer 
       
(gemäß § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4 und § 57 Abs. 1 WHG i.V.m. § 52 SächsWG) 
      
 
       
      
      
      
        Der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist grundsätzlich über den zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen (AZV oder Gemeinde) einzureichen. 
       
 
       
Bei Direkteinleitung in ein Oberflächengewässer ist zwingend die Stellungnahme des zuständigen Gewässerunterhaltungspflichtigen einzuholen. Grundsätzlich sind bei Gewässern 2. Ordnung die jeweiligen Gemeinden zuständig. Die Unterhaltspflicht für Gewässer 1. Ordnung nimmt im Freistaat Sachsen die Landestalsperrenverwaltung wahr. Für das Gebiet des Landkreises Bautzen sind die Betriebe Oberes Elbtal und Spree/Neiße mit den jeweiligen Flussmeistereien zuständig. 
      
 
       
      
      
      
        Landestalsperrenverwaltung Sachsen 
       
Betrieb Spree/Neiße 
       
Am Staudamm 1 
       
02625 Bautzen 
      
 
       
      
      
      
        Landestalsperrenverwaltung Sachsen 
       
Betrieb Oberes Elbtal 
       
Am Viertelacker 14 
       
01259 Dresden 
      
 
       
      
      
      
        Erläuterungen zum Antragsformular 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Entsprechend den allgemeinen Bemessungsgrundlagen für Kleinkläranlagen nach DIN 4261-Teil 1, 2010 ist bei Wohneinheiten bis 60 m² mit 4 Einwohnern zu rechnen. Abweichungen von diesen Bemessungs- 
       
grundlagen sind im Antrag zu begründen. 
      
 
       
      
      
      
        Bei gewerblicher Nutzung ist die Art des Gewerbes und der daraus resultierende Anfall von häuslichem oder häuslich entsprechendem Abwasser anzugeben. Sofern gewerbliches Abwasser in der Kleinkläranlage behandelt werden soll, ist die Vergleichbarkeit mit häuslichem Abwasser nachzuweisen. 
      
 
       
      
      
      
        Abwassereinleitung - Untergrundversickerung 
      
 
       
      
      
      
        Nach dem Erlass des SMUL über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen vom 28.09.2007 muss die Versickerung von vollbiologisch behandeltem Abwasser grundsätzlich flächenhaft erfolgen. Die Nutzung von Sickerschächten (punktuelle Versickerung) ist nur im begründeten Ausnahmefall zulässig und unterliegt der Einzelfallprüfung. 
       
 
       
Maßgebliches technisches Regelwerk für die Versickerung von vollbiologisch behandeltem Abwasser ist DIN 4261-Teil 5, Planung, Bau und Wartung von Versickerungsanlagen haben nach diesem Regelwerk oder vergleichbaren Verfahren zu erfolgen. 
      
 
       
      
      
      
        Kläranlage - Nutzung von Mehrkammergruben 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
        Umwelt- und Forstamt/Untere Wasserbehörde 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Erläuterungen Seite 1 von 2 
      
 
       
      
      
      
        © Landratsamt Bautzen 04/2020 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
       
        
        Nach § 2 Kleinkläranlagenverodnung sind Mehrkammergruben nur nach DIN 4261-Teil 1 oder DIN EN 12566, Teil 1 als Übergangslösung für die Dauer von maximal 5 Jahren zulässig. Dies gilt nur, wenn innerhalb dieser Frist ein Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung zu erwarten ist. 
         
         
        
        
        Es ist zu beachten, dass nach der Verwaltungsvorschrift Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen vom 05.12.2013 eine Versickerung von teilbiologisch behandelten Abwässern nicht statthaft ist. Daher können nur Einleitungen in ein oberirdisches Gewässer, unter Berücksichtigung o. g. Kriterien, positiv beschieden werden. Erläuterungen 
         
         
        
        
         
       
 
        
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
     
     
      
      
      
      
      
      
      
        Grundwasserstand/Bodenart 
      
 
       
      
      
      
        Der höchstmögliche Grundwasserstand (HGW) ist unbedingt anzugeben um die geforderten Mindestabstände zwischen Sohle der Versickerungsanlage und dem HGW nach DIN 4261-5 sicherzustellen. Zur Ermittlung des HGW können geologische Karten, Bodenkarten, Untersuchungen von Nachbargrundstücken, o. ä. Daten- grundlagen herangezogen werden. 
       
Bei bindigen Böden und unbekannten Bodenverhältnissen ist zum Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes nach DIN 4261-5 ein Sickerversuch durchzuführen. Dieser ist zu protokollieren und dem Antrag entsprechend hinzuzufügen. 
       
Der ermittelte Durchlässigkeitsbeiwert (k 
      
 
       
      
      
      
        Dokumentation zur Abwasserbehandlungsanlage 
      
 
       
      
      
      
        Die Unterlagen zur Abwasserbehandlungsanlage enthalten mindestens folgende Angaben: 
      
 
       
      
      
      
        Erläuterungen zu den zu beizufügenden Unterlagen 
      
 
       
      
      
      
        - Hersteller und Typbezeichnung 
       
- Bemessungsgröße der Anlage 
       
- Aktuelle Zulassungsnummer (incl. Kopie vom Deckblatt des Zulassungsbescheides) 
       
- Funktionsbeschreibung 
       
- Bei Pflanzenkläranlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung sind detaillierte Planungsunterlagen dem 
       
  Antrag beizufügen. 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Es ist darauf zu achten, dass aus dem amtlichen Lageplan der Standort der Kläranlage, angrenzende Brunnen im Umkreis von 50 m der Leitungsverlauf, der Einleitpunkt ins Gewässer bzw. die Darstellung der flächen- 
       
haften Untergrundversickerung eindeutig hervorgehen. 
       
 
       
Der Maßstab des amtlichen Lageplans sollte nicht kleiner 1:500 gewählt werden. Sollte der Lageplan- 
       
ausschnitt für die Darstellung aller relevanten Informationen nicht ausreichen, so kann abweichend davon ein kleinerer Maßstab gewählt werden. Maßstäbe kleiner 1:1.500 sind jedoch in der Regel ungeeignet. Wird ein solcher Maßstab zur vollständigen Darstellung benötigt, so ist ein Übersichtslageplan zu erstellen und der Lageplan höchstens im Maßstab 1:500 auf mehrere Blätter aufzustellen. 
      
 
       
      
      
      
        Privatrechtliche Zustimmungen 
      
 
       
      
      
      
        Privatrechtliche Vereinbarungen/Zustimmungen zur Benutzung fremder Grundstücke sind dem Wasserrechtsantrag hinzuzufügen. 
       
 
       
Für die wasserrechtlichen Entscheidung genügt eine bloße schriftliche Zustimmung, jedoch wird aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit empfohlen, dass entsprechende vertragliche Regelungen getroffen bzw. Grunddienstbarkeiten eingetragen werden. 
       
 
       
Sofern private Ableitungskanäle von mehreren Parteien genutzt werden sollen, ist eine Vereinbarung darüber zu treffen und diese der unteren Wasserbehörde im Rahmen des Antrags vorzulegen. Dabei ist ein(e) Verantwortliche(r) als Wasserrechtsinhaber(in) zu benennen. 
      
 
       
      
      
      
        Wartungsprotokolle und Abwasseranalysen bei bestehenden Anlagen 
      
 
       
      
      
      
        Bei bestehenden Anlagen ist zur Entscheidung über die Erteilung bzw. Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis die Kenntnis über die Reinigungsleistung der Anlage im vergangenen Betriebszeitraum unabdingbar. Dazu sind die Wartungsprotokolle und die Ergebnisse der durchgeführten Abwasseranalysen aus dem Ablauf der Anlage bei der Antragstellung vorzulegen. 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Zur Beurteilung der Erlaubnisfähigkeit des Wasserrechtsantrages ist die Angabe des Abstandes von eventuell bestehenden Brunnenanlagen erforderlich. Dabei gilt die DIN 2001-1 entsprechend, wonach unter Beachtung der Topographie sowie der Untergrund- und Grundwasserverhältnisse nachweisbar ein ausreichender Abstand zu den Abwasseranlagen zu gewährleisten ist. Bei Versickerung und zeitgleicher Trinkwasserversorgung über Einzelbrunnen, muss der Abstand der Versickerungsanlage zum Brunnen mindestens 50 m betragen. Unterschreitungen dieser Abstände unterliegen der Einzelfallprüfung. 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
        © Landratsamt Bautzen 04/2020 
      
 
       
      
      
      
        Erläuterungen Seite 2 von 2 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
       
        
        Im Interesse des Antragstellers/Bauherren an der Herstellung einer dauerhaft funktionsfähigen Versickerungsanlage wird die Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens empfohlen.